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Unsere Serviceleistung

Wir beraten Private bereits seit 1958, entsprechend fundiert und umfassend ist unsere Erfahrung.

One-Stop-Shop Prinzip: Sie erhalten von uns umfassende Lösungen aus einer Hand. Sie werden von einem unserer Rechtsanwälte als Ihrem ständigen Ansprechpartner betreut. Dies garantiert Ihnen eine flexible und persönliche Beratung. Recht ist komplex. Je nach Fragestellung wird daher unser jeweiliger Experte zur Lösung beigezogen.

Mit Recht. Gut beraten.

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch zur Abklärung der Mandatsübernahme erfolgt grundsätzlich ohne dass hiefür unmittelbar Kosten an Sie verrechnet werden.

Das Rechtsanwaltshonorar

Das Rechtsanwaltshonorar ist im RATG einerseits und in den AHK andererseits geregelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Zeithonorars und in manchen Fällen auch eines Pauschalhonorars.

Zu den im RATG bzw. in den AHK genannten Beträgen werden die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie die Barauslagen verrechnet.

Das Rechtsanwaltstarifgesetz sowie die autonomen Honorarkriterien finden Sie unter folgendem Link: http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=81&nav=0